Konzerne
Inhaltsverzeichnis
AAA Megakonzerne
Die zehn Megakonzerne haben alle einen oder mehrere Sitze im Konzern-Gerichtshof und werden auch als die Großen Zehn bezeichnet. Die Megakonzerngrößen werden nach ihren Aktivposten bewertet. Siehe auch die Einstufung der Konzernaktivposten. Jeder AAA-Kon muss Anteile an der Betreibergesellschaft des Zürich-Orbitals haben, mindestens einen Sitz im Konzern-Gerichtshof haben und zu den größten Konzernen der Welt gehören.
Die Großen Zehn (Stand 2070)
- Ares Macrotechnology
- Aztechnology
- Evo
- Horizon
- Mitsuhama Computer Technologies
- NeoNET
- Renraku Computer Systems
- Saeder-Krupp
- Shiawase Corporation
- Wuxing Incorporated
Ehemalige AAA Megakonzerne
- Cross Applied Technologies (abgewählt, 2059-2066)
- Fuchi Industrial Electronics (durch verschiedene Kons ausgekauft, bis 2059)
- JRJ International (2038 von Fuchi aufgekauft)
- Keruba International (nach dem Crash von 2029 von Renraku übernommen)
- Novatech (fusioniert zu NeoNET, 2059-2064)
- ORO Corporation - umbenannt in Aztechnology (2022)
- Yamatetsu (ca. 2070 in Evo umbenannt)
AA Konzerne
Einstufung
Als AA-Kons eingestuft werden Konzerne, welche international tätig sind, und zu den größten Konzernen der Welt gehören. Sie besitzen alle das Recht der Exterritorialität, das ihnen in der Regel vom Konzerngerichtshof zugesprochen wird. In Europa wird dies durch die «Passauer Verträge» geregelt. Dabei haben einzelne Staaten von diesen abweichende Regelungen, etwa die Skandinavische Union, in der jedes Mitgliedsland für sich die Exteritorialität gewährt, wodurch in Norwegen etwa wesentlich mehr AA-Kons diesen Status genießen, als etwa in Schweden oder Finnland. Bestimmte Staaten - etwa Tir na nOg, die Schweiz oder Westphalen und Pomorya in der AdL - gewähren überhaupt keine Exteritorialität.