Konzerne

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AAA Megakonzerne

Die zehn Megakonzerne haben alle einen oder mehrere Sitze im Konzern-Gerichtshof und werden auch als die Großen Zehn bezeichnet. Die Megakonzerngrößen werden nach ihren Aktivposten bewertet. Siehe auch die Einstufung der Konzernaktivposten. Jeder AAA-Kon muss Anteile an der Betreibergesellschaft des Zürich-Orbitals haben, mindestens einen Sitz im Konzern-Gerichtshof haben und zu den größten Konzernen der Welt gehören.


Die Großen Zehn (Stand 2070)

Ehemalige AAA Megakonzerne

AA Konzerne

Einstufung

Als AA-Kons eingestuft werden Konzerne, welche international tätig sind, und zu den größten Konzernen der Welt gehören. Sie besitzen alle das Recht der Exterritorialität, das ihnen in der Regel vom Konzerngerichtshof zugesprochen wird. In Europa wird dies durch die «Passauer Verträge» geregelt. Dabei haben einzelne Staaten von diesen abweichende Regelungen, etwa die Skandinavische Union, in der jedes Mitgliedsland für sich die Exteritorialität gewährt, wodurch in Norwegen etwa wesentlich mehr AA-Kons diesen Status genießen, als etwa in Schweden oder Finnland. Bestimmte Staaten - etwa Tir na nOg, die Schweiz oder Westphalen und Pomorya in der AdL - gewähren überhaupt keine Exteritorialität.