Konzerne: Unterschied zwischen den Versionen

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Als AA-Kons eingestuft werden Konzerne, welche international tätig sind, und zu den größten Konzernen der Welt gehören. Sie besitzen alle das Recht der [[Exterritorialität]], das ihnen in der Regel vom Konzerngerichtshof zugesprochen wird. In Europa wird dies durch die «Passauer Verträge» geregelt. Dabei haben einzelne Staaten von diesen abweichende Regelungen, etwa die [[Skandinavische Union]], in der jedes Mitgliedsland für sich die Exteritorialität gewährt, wodurch in Norwegen etwa wesentlich mehr AA-Kons diesen Status genießen, als etwa in Schweden oder Finnland. Bestimmte Staaten - etwa [[Tir na nOg]], die [[Schweiz]] oder [[Westphalen]] und [[Pomorya]] in der [[AdL]] - gewähren überhaupt keine Exteritorialität.
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Als AA-Kons eingestuft werden Konzerne, welche international tätig sind, und zu den größten Konzernen der Welt gehören. Sie besitzen alle das Recht der [[Exterritorialität]], das ihnen in der Regel vom Konzerngerichtshof zugesprochen wird, und teilweise für einzelne Staaten durch Gerichts- oder Regierungsentscheidung bestätigt werden muß. In Europa wird dies durch die «Passauer Verträge» geregelt. Dabei haben einzelne Staaten von diesen abweichende Regelungen, etwa die [[Skandinavische Union]], in der jedes Mitgliedsland für sich die Exteritorialität gewährt, wodurch in Norwegen etwa wesentlich mehr AA-Kons diesen Status genießen, als etwa in Schweden oder Finnland. Bestimmte Staaten - etwa [[Tir na nOg]], die [[Schweiz]] oder [[Westphalen]] und [[Pomorya]] in der [[AdL]] - gewähren überhaupt keine Exteritorialität.
  
 
Häufig werden aber alle exteritorialen Konzerne als Megakonzern oder Megakon bezeichnet (inkl. der mit lediglich AA-Status).
 
Häufig werden aber alle exteritorialen Konzerne als Megakonzern oder Megakon bezeichnet (inkl. der mit lediglich AA-Status).

Version vom 3. Juni 2007, 13:30 Uhr

AAA Megakonzerne

Die zehn Megakonzerne haben alle einen oder mehrere Sitze im Konzern-Gerichtshof und werden auch als die Großen Zehn bezeichnet. Die Megakonzerngrößen werden nach ihren Aktivposten bewertet. Siehe auch die Einstufung der Konzernaktivposten. Jeder AAA-Kon muss Anteile an der Betreibergesellschaft des Zürich-Orbitals haben, mindestens einen Sitz im Konzern-Gerichtshof haben und zu den größten Konzernen der Welt gehören.

Megakonzerntöchter besitzen in der Regel ebenfalls AAA- oder zumindest AA-Status.

Die Großen Zehn (Stand 2070)


AA Konzerne

Einstufung

Als AA-Kons eingestuft werden Konzerne, welche international tätig sind, und zu den größten Konzernen der Welt gehören. Sie besitzen alle das Recht der Exterritorialität, das ihnen in der Regel vom Konzerngerichtshof zugesprochen wird, und teilweise für einzelne Staaten durch Gerichts- oder Regierungsentscheidung bestätigt werden muß. In Europa wird dies durch die «Passauer Verträge» geregelt. Dabei haben einzelne Staaten von diesen abweichende Regelungen, etwa die Skandinavische Union, in der jedes Mitgliedsland für sich die Exteritorialität gewährt, wodurch in Norwegen etwa wesentlich mehr AA-Kons diesen Status genießen, als etwa in Schweden oder Finnland. Bestimmte Staaten - etwa Tir na nOg, die Schweiz oder Westphalen und Pomorya in der AdL - gewähren überhaupt keine Exteritorialität.

Häufig werden aber alle exteritorialen Konzerne als Megakonzern oder Megakon bezeichnet (inkl. der mit lediglich AA-Status).

Aktuelle AA Konzerne (Stand 2070)

Ehemalige Konzerne

Ehemalige AAA Megakonzerne

Sonstige Ehemalige Konzerne

Quellen

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Konzerne in der Shadowhelix.