Kampfstoff
Kampfstoffe sind eine Untergruppe der Massenvernichtungswaffen.
Inhaltsverzeichnis
Umfang[Bearbeiten]
Traditionellerweise fallen unter Kampfstoffe ABC-Waffen (Atombomben sind hier die Ausnahme) beziehungsweise RBCN-Waffen (Radiologische, Biologische, Chemische und Nukleare Waffen). Seit aufkommen der Magie und Nanotechnologie heißt es ABCMN - atomar, biologisch, chemisch, magisch und nanitenbasiert - und RBCMNN - radiologisch, biologisch, chemisch, magisch, nuklear, nanitenbasiert.
Man könnte argumentieren ein weiteres M für Matrix einzufügen, aber dies wäre irrelevant, da es keine kampfstoffartigen Stoffe oder Bomben dieser Art gibt, die sich annähernd ähnlich zu RBCMNN-Waffen verbreiten oder einsetzen lassen. Stattdessen wird Matixkrieg der Eloka - Elektronische Kampfführung - zugeordnet.
Atomar[Bearbeiten]
Dieser Begriffe umfasssen viele Arten von Waffen, hauptsächlich Kernwaffen und schmutzige Bomben. Da diese nach unterschiedlichen Prinzipien arbeiten wurde er in RBC(MN)N auf R - radiologisch - und N - nuklear - aufgespalten. Dabei steht radiologisch für dreckige Bomben, nuklear für Kernwaffen.
In Verbindung mit Kampfstoffen verbleiben eigentlich nur Radiologische Waffen, auch Radiologische Kampfstoffe genannt, die radioaktives Material mithilfe konventioneller Methoden auf großem Gebiet verteilen. Von Nuklearen Kampfstoffen wird nicht gesprochen, da Atom- und Wasserstoffbomben sich nicht auf dieselbe Weise benutzen lassen.
Biologisch[Bearbeiten]
Biologische Kampfstoffe sind meist bakterielle oder virale Krankheitserreger, allerdings fallen auch bestimmte Pize oder natürliche Toxine unter diese Kategorie. Einige dieser Stoffe zielen nicht auf (Meta-)Menschen sondern auch gezielt auf Nutzvieh oder Pflanzen.
Beispiele[Bearbeiten]
Bakterien:
- Cholera - Vibrio cholerae
- Gamma-Anthrax / Delta-Anthrax - Bacillus anthracis
- Tuberkulose
Viren:
Pilze:
- Agent Green - Fusarium oxysporum
- Zeitbombe
Toxine:
- Atropin - wird allerdings auch als Gegenmittel gegen diverse chemische Kampfstoffe eingesetzt
- Bedlam
- Blue-227 - von Aztechnology auf der Basis von Daten, die man durch die Autopsie des Drachen Dzitbalchén gewonnen hatte entwickelte Anti-Drachen-Waffe
- Botulinumtoxin
- Ekyelebenegift
- Naga-Gift
- Novaskorpion-Gift
- Rizin
- Ymir
Chemisch[Bearbeiten]
Chemische Kampfstoffe oder Chemiewaffen werden nach Wirkungsbereich oder ihrer chemischen Struktur unterschieden. Sie sind ausnahmslos syntheische, teilsysnthetische oder anorganische Stoffe. Auch hier gibt es Stoffe, die nicht den Menschen, sondern Vieh oder Pflanzen als Ziele haben, wie die Regenbogenherbizide.
Beispiele[Bearbeiten]
- Arsen
- Atemräuber
- Green Ring
- KE IV
- Lost/Senfgas
- LSD
- Phosgen
- Regenbogenherbizide
- ins Besondere Agent Orange
- Ringu
- SARIN
- Seven-7
- Zyanid respektive Zyankali und darauf basierende Giftgase
Magisch[Bearbeiten]
Magische Kampfstoffe umfassen derzeit fast nur FABs und das Aura Degenerations Syndrom. Allerdings ist insbesondere Strain-III-Beta eine gefährliche Waffe.
Nanitenbasiert[Bearbeiten]
Nanitenbasierte Kampfstoffe oder Nanitenwaffen sind Kunststücke der Nanotechnologie. Viele herkömmliche Schutzmaßnahmen versagen gegen diese High-Tech-Waffen. Allerdings lassen sich auch nicht als Kampfstoff gedachte Naniten als solche missbrauchen. So gab es schon mehrere Versuche Smartsäuren zu Grey Goo - alleszerfressenden, selbstreplizierenden Nanitenschwärmen - umprogrammieren, auch wenn ihnen die Reproduktionsfähigkeit fehlt. Allerdings scheitern viele dieser Versuche an der schwierigen (Um)Programmierung von harten Naniten.
Beispiele[Bearbeiten]
Rechtliche Stellung[Bearbeiten]
Auf Grund ihrer Grausamkeit, Heimtücke und der Tatsache, daß sie unterschiedslos Kombattanten wie Zivilbevölkerung bedrohen, wurden schon früh internationale Vereinbarungen getroffen, und Verträge geschlossen, die Entwicklung, Herstellung, Verbreitung/Weitergabe/Verkauf und speziell den Einsatz von Biologischen und Chemischen Kampfstoffen unterbinden sollten. So wurden diese Waffen etwa in der Konvention Genfer Konvention geächtet, und die Unterzeichner der Charta der Vereinten Nationen hatten etwa eine entsprechende Selbstverpflichtung unterschrieben. - Allerdings hinderte dies im 20. Jahrhundert die Supermächte - USA, Sowjetunion und Volksrepublik China - nicht daran, dennoch große Mengen an B- und C-Waffen herzustellen und zu lagern. Tatsächlich eingesetzt wurden sie allerdings nur in sehr wenigen Konflikten, und dort meist durch politisch und diplomatisch isolierte und ausgegrenzte Regime, etwa im Irak. Eine Ausnahme hiervon stellt dabei der Vietnamkrieg dar, in dem die USA Millionen Liter Dioxinhaltige Entlaubungsmittel verwendete, die ganze Landstriche verseuchten. Stets stellte eine der größten - und berechtigtsten - Sorgen in diesem Zusammenhang die Möglichkeit dar, daß sich Bürgerkriegsparteien in Entwicklungs- und Schwellenländern, Warlords oder Terroristen in den Besitz solcher Massenvernichtungswaffen setzen könnten.
Im 21. Jahrhundert mit seinen zahlreichen Regionen mit zerfallenden staatlichen Strukturen sowie Megakonzernen, die sowohl dank der Konzernexterritorialität als auch wegen ihrer Wirtschaftsmacht Nationalstaaten praktisch gleichgestellt oder sogar überlegen sind, hat die Bedrohung der (Meta)menschheit durch Kampfstoffe sogar zugenommen. Daher wurde die Genfer Konvention wiederholt den veränderten wissenschaftlichen Möglichkeiten angepasst, und auch das Kopenhagener Abkommen von 2041, das namentlich mit Mitteln der Gentechnik entwickelte Biowaffen und genetische Kriegsführung strikt verbietet, in die Charta der Vereinten Nationen aufgenommen. Der illegale Handel mit solchen Kampfstoffen wird außer von zahlreichen nationalen Polizeiorganisationen und Nachrichtendiensten nicht zuletzt von Interpol und der WHO scharf verfolgt, und der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag in den VNL befasst sich insbesondere mit Verstößen gegen die Verbote biologischer und gentechnischer Kriegsführung.
Viele nationale Rechtsprechungen sehen schon für das Verbrechen des Besitzes (und erst recht natürlich für Handel oder gar Einsatz) von als "Kontrollierte Substanzen der Klasse C" eingestuften Kampfstoffen lebenslängliche Freiheitsstrafen oder die Todesstrafe vor.
Quellen[Bearbeiten]
Dieser Artikel basiert auf Recherche und Interpretation des Benutzers Raptor bei Wikipedia, sowie den Quellenbüchern:
- Cyberpirates! / Cyberpiraten! S.126-127
- Arsenal / Arsenal 2070 S.89ff
- Augmentation / Bodytech S.102, S.120ff, s.138ff