Kampfstoff: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. August 2010, 19:06 Uhr
Kampfstoffe sind eine Untergruppe der Massenvernichtungswaffen.
Inhaltsverzeichnis
Umfang
Traditionellerweise fallen unter Kampfstoffe viele ABC-Waffen (Atombomben sind hier die Ausnahme) beziehungsweise RBCN-Waffen (Radiologische, Biologische, Chemische und Nukleare Waffen). Seit aufkommen der Magie und Nanotechnologie heißt es ABCMN - atomar, biologisch, chemisch, magische und nanitenbasiert - und RBCMNN - radiologisch, biologisch, chemisch, magisch, nuklear, nanitenbasiert.
Atomar
Dieser Begriffe umfasssen viele Arten von Waffen, hauptsächlich Kernwaffen und schmutzige Bomben. Da diese nach unterschiedlichen Prinzipien arbeiten wurde er in RBC(MN)N auf R - radiologisch - und N - nuklear - aufgespalten. Dabei steht radiologisch für dreckige Bomben, nuklear für Kernwaffen.
In Verbindung mit Kampfstoffen verbleiben eigentlich nur Radiologische Waffen oder Kampfstoffe, die radioaktives Material mithilfe konventioneller Methoden auf großem Gebiet verteilen. Von Nuklearen Kampfstoffen wird nicht gesprochen.
Biologisch
Biologische Kampfstoffe sind meist bakterielle oder virale Krankheitserreger, allerdings fallen auch bestimmte Pize oder natürliche Toxine unter diese Kategorie.
Beispiele
Bakterien:
Viren:
Pilze:
Toxine:
- Atropin - wird allerdings auch als Gegenmittel gegen diverse chemische Kampfstoffe eingesetzt
- Bedlam
- Botulinumtoxin
- Ekyelebenegift
- Naga-Gift
- Novaskorpion-Gift
- Rizin
- Ymir
Chemisch
Chemische Kampfstoffe werden nach Wirkungsbereich oder ihrer chemischen Struktur unterschieden. Sie sind ausnahmslos syntheische, teilsysnthetische oder anorganische Stoffe.
Beispiele
Magisch
Magische Kampfstoffe umfassen derzeit fast nur FABs und das Aura Degenerations Syndrom
Nanitenbasiert
Nanitenbasierte Kampfstoffe oder Nanitenwaffen sind Kunststücke der Nanotechnologie. Viele herkömmliche Schutzmaßnahmen versagen gegen diese High-Tech-Waffen. Allerdings lassen sich auch nicht als Kampfstoff gedachte Naniten als solche missbrauchen. So gab es schon mehrere Versuche Smartsäuren zu Grey Goo - alleszerfressenden Nanitenschwärmen - umprogrammieren, auch wenn ihnen die Reproduktionsfähigkeit fehlt.
Beispiele
Rechtliche Stellung
Auf Grund ihrer Grausamkeit, Heimtücke und der Tatsache, daß sie unterschiedslos Kombattanten wie Zivilbevölkerung bedrohen, wurden schon früh internationale Vereinbarungen getroffen, und Verträge geschlossen, die Entwicklung, Herstellung, Verbreitung/Weitergabe/Verkauf und speziell den Einsatz von Biologischen und Chemischen Kampfstoffen unterbinden sollten. So wurden diese Waffen etwa in der Genfer Konvention geächtet, und die Unterzeichner der Charta der Vereinten Nationen haben etwa eine entsprechende Selbstverpflichtung unterschrieben. - Allerdings hinderte dies im 20. Jahrhundert die Supermächte - USA, Sowjetunion und Volksrepublik China - nicht daran, dennoch große Mengen an B- und C-Waffen herzustellen und zu lagern. Tatsächlich eingesetzt wurden sie allerdings nur in sehr wenigen Konflikten, und dort meist durch politisch und diplomatisch isolierte und ausgegrenzte Regime, etwa im Irak. - Stets stellte eine der größten - und berechtigtsten - Sorgen die Möglichkeit dar, daß sich Bürgerkriegsparteien in Entwicklungs- und Schwellenländern, Warlords oder Terroristen in den Besitz solcher Massenvernichtungswaffen setzen könnten.
Im 21. Jahrhundert mit seinen zahlreichen Regionen mit zerfallenden staatlichen Strukturen sowie Megakonzernen, die - sowohl dank der Konzernexterritorialität als auch wegen ihrer Wirtschaftsmacht - Nationalstaaten praktisch gleichgestellt oder sogar überlegen sind, hat die Bedrohung der (Meta)menschheit durch Kampfstoffe eher zu- als abgenommen. Daher wurde die Genfer Konvention wiederholt den veränderten wissenschaftlichen Möglichkeiten angepasst, und auch das Kopenhagener Abkommen, das namentlich mit Mitteln der Gentechnik entwickelte Biowaffen strikt verbietet, in die Charta der Vereinten Nationen aufgenommen. Der illegale Handel mit solchen Kampfstoffen wird - außer von zahlreichen nationalen Polizeiorganisationen und Nachrichtendiensten - nicht zuletzt von Interpol scharf verfolgt, und der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag in den VNL befasst sich insbesondere mit Verstößen gegen die Verbote biologischer und gentechnischer Kriegsführung.
Viele nationale Rechtsprechungen sehen schon für das Verbrechen des Besitzes (und erst recht natürlich für Handel oder gar Einsatz) von als "Kontrollierte Substanzen der Klasse C" eingestuften Kampfstoffen lebenslängliche Freiheitsstrafen oder die Todesstrafe vor.
Quellen
Dieser Artikel basiert auf Recherche und Interpretation des Benutzers Raptor bei Wikipedia, sowie den Quellenbüchern:
- Arsenal / Arsenal 2070 S. 89ff
- Augmentation / Bodytech S.102, S. 120ff, s. 138ff