Konzernbürgerschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. Mai 2008, 12:49 Uhr
Konzernangehörigkeit ist die rechtliche Zugehörigkeit einer natürlichen Person zu einem Konzern.
Alternativ/synonym werden auch die Begriffe "Konzernzugehörigkeit" und "Konzernbürgerschaft" gebraucht.
Dies geht weit über ein einfaches Arbeitgeber-Angestellte-Verhältnis hinaus: Da exterritoriale Konzerne eine eigene "Konzernbürgerschaft" für ihre Mitarbeiter haben, und eigene SINs ausgeben, kann man in der 6. Welt tatsächlich Bürger eines Megakonzerns sein. Wohnraum innerhalb von geschützten Konzernenklaven oder erst recht von Arkologien ist häufig auf eigene Konzernbürger beschränkt. [1]
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Teilweise genießen Konzernangehörige/-bürger - oder zumindest die höheren Chargen unter ihnen - die selbe juristische Sonderbehandlung, wie das Botschaftspersonal ausländischer diplomatischer Vertretungen. [1]
Quellen
- Shadowbeat (nur englisch)
- State Of the Art 2064.01D