Corporate Court Crisis Coordination Committee: Unterschied zwischen den Versionen

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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel {{Shx|Corporate_Court_Crisis_Coordination_Committee|Corporate Court Crisis Coordination Committee}} in der {{Shx|Hauptseite|Shadowhelix}}, wo er unter GNUFDL steht. Die Liste der Autoren kann man [http://wiki.shadowhelix.de/index.php?title=Corporate_Court_Crisis_Coordination_Committee&action=history hier]  nachlesen.
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'''Primärquellen zum <u>Corporate Court Crisis Coordination Committee</u>:'''
 
'''Primärquellen zum <u>Corporate Court Crisis Coordination Committee</u>:'''

Aktuelle Version vom 16. Dezember 2017, 11:28 Uhr

Das Corporate Court Crisis Coordination Committee (C5) ist ein Notfallgremium des Konzerngerichtshofes. In Krisensituationen fungiert das C5 vom Zürich-Orbital aus als Schaltstelle für die Koordinierung verschiedener nationaler und internationaler Nachrichten- und Sicherheitsdienste und der entsprechenden Konzernorganisationen. Die Leitung des Komitee haben fünf Richter des Konzerngerichtshofes, die Posten des Vorsitzenden und der übrigen vier Mitglieder werden in einem Rotationsverfahren besetzt. Der Direktor des CCMA ist ebenfalls Teil des Komitees.

Während des Crashs von '64 hatte Lynn Osborne diesen Posten inne, und setzte eine umstrittene Kommunikationssperre gegen den Willen anderer Konzilsmitglieder und den Sysop des Zürich-Orbitals, Atropos, durch.


Quellen[Bearbeiten]

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Corporate Court Crisis Coordination Committee in der Shadowhelix, wo er unter GNUFDL steht. Die Liste der Autoren kann man hier nachlesen.

Primärquellen zum Corporate Court Crisis Coordination Committee: