Konzernbürgerschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. Mai 2008, 11:42 Uhr
Konzernangehörigkeit ist die rechtliche Zugehörigkeit einer natürlichen Person zu einem Konzern. Alternativ wird auch der Begriff "Konzernzugehörigkeit" gebraucht.
Dies geht weit über ein einfaches Arbeitgeber-Angestellte-Verhältnis hinaus: Da exterritoriale Konzerne eine eigene "Konzernbürgerschaft" für ihre Mitarbeiter haben, und eigene SINs ausgeben, kann man in der 6. Welt tatsächlich Bürger eines Megakonzerns sein. Wohnraum innerhalb von geschützten Konzernenklaven oder erst recht von Arkologien ist häufig auf eigene Konzernbürger beschränkt.
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