Bundeskanzler (Allianz Deutscher Länder): Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Bundeskanzler''' - respektive die '''Bundeskanzlerin''' - ist der Regierungschef der [[Allianz Deutscher Länder]], und steht damit der [[Allianzregierung]] vor. Zur Unterstützung bei der Erfüllung seiner (bzw. ihrer) Aufgaben steht Kanzler oder Kanzlerin jeweils das Kanzleramt mit eigenem Kanzleramtsminister zur Verfügung. - Der Posten des Vizekanzlers fällt dagegen traditionell dem ... zu.
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Der '''Bundeskanzler''' - respektive die '''Bundeskanzlerin''' - ist der Regierungschef der [[Allianz Deutscher Länder]], und steht damit der [[Allianzregierung]] vor. Zur Unterstützung bei der Erfüllung seiner (bzw. ihrer) Aufgaben steht Kanzler oder Kanzlerin jeweils das Kanzleramt mit eigenem Kanzleramtsminister zur Verfügung. - Der Posten des Vizekanzlers fällt dagegen traditionell dem Chef des [[Auswärtiges Amt|Auswärtigen Amtes]], dem Außenminister, zu.
  
 
Ebenso, wie in der alten Bundesrepublik sind auch in der Allianz Regierungsoberhaupt - Kanzler - und Staatsoberhaupt - [[Bundespräsident (ADL)|Bundespräsident]] - zwei separate, organisatiorisch und personell strikt von einander getrennte Ämter
 
Ebenso, wie in der alten Bundesrepublik sind auch in der Allianz Regierungsoberhaupt - Kanzler - und Staatsoberhaupt - [[Bundespräsident (ADL)|Bundespräsident]] - zwei separate, organisatiorisch und personell strikt von einander getrennte Ämter

Version vom 16. Oktober 2018, 14:20 Uhr

Der Bundeskanzler - respektive die Bundeskanzlerin - ist der Regierungschef der Allianz Deutscher Länder, und steht damit der Allianzregierung vor. Zur Unterstützung bei der Erfüllung seiner (bzw. ihrer) Aufgaben steht Kanzler oder Kanzlerin jeweils das Kanzleramt mit eigenem Kanzleramtsminister zur Verfügung. - Der Posten des Vizekanzlers fällt dagegen traditionell dem Chef des Auswärtigen Amtes, dem Außenminister, zu.

Ebenso, wie in der alten Bundesrepublik sind auch in der Allianz Regierungsoberhaupt - Kanzler - und Staatsoberhaupt - Bundespräsident - zwei separate, organisatiorisch und personell strikt von einander getrennte Ämter

Begriff

Die Amtsbezeichnung wurde bei Gründung der Allianz - ebenso, wie ein Großteil der Nomenklatur für Allianzbehörden und Ämter - von der alten Bundesrepublik Deutschland übernommen.