Dieser Thread wurde am 28. 11. 2070 um 00:19 erstellt
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O-yasuminasai.
Ich wollte demnächst die ADL besuchen, nun stehe ich vor den Problem:
Darf ich meinen Ichimokuren, ein mehr als 100 jahre altes Katana, legal einführen?
Wie sieht es mit meinem Kyodobogen aus?
Kitsune
Also, der Bogen ist kein Problem, wenn du ihn als Sportgerät deklarierst und ich vermute, für mehr als meditative Übungen wirst du den Bogen ja nicht benutzen wollen, oder?
Wenn das Katana 100 Jahre alt ist, kannst du versuchen es als einen Gegenstand mit kultur-geschichtlichen Wert einführen, dafür braucht du vielleicht ein Gutachten von einem Fachmann. Aber dann sollte es auch kein Problem sein.
Erwähne am besten nur nie das Wort "Waffe" in Gegenwart des Zolls...
Case
Case
Oder man bezahlt einen freischaffenden Computerexperten, der sich darum kümmert.
Wo wir gerade bei promoção sind.
Enrico Ordnung und Fortschritt - Ein Fall für die Geschichtsbücher.
Enrico war schneller mit seinem Angebot.
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Oak
Sjouwerman {{{2}}}
Es geht hier nicht um Gutachten, sondern Erlaubnisse. Ich werde sicher keine Erlaubniss erwirken können, das Ding zu führen, aber wenn man es in einem plombierten Behälter transportiert wird, lässt sich da etwas drehen. Antiquitätenhändler dürfen mit so etwas handeln, egal wie der wissenschaftliche Wert davon aussieht. Man sucht sich einen Händler, der mit solchen Sachen handelt und redet mit ihm. Das wäre meine Dienstleistung. Er kriegt einige Euro, du dein Schwert und ich meine Beteildigung. Wenn das Schwert wirklich wertvoll ist, wird die Sache etwas... hum... difícil. Mehr Infos würden zu einem genaueren Angebot führen.
Enrico Ordnung und Fortschritt - Ein Fall für die Geschichtsbücher.
Also ein Kollege von mir führt sein Katana auch immer als Sporgerät ein. In Kampfsportarten wie Ninjutzu oder Kung FU trifft das ja sogar zu. Brauchst dann nur passende Lizenzen. Aber da wird man dir hier sicher helfen können.
Snake Y la serpienta era mas rapida otra vez.
Komban-wa, tomodachi.
Wie ich sehe habt ihr mir einige interessante Informationen zukommen lassen. Arigatou-gozaimasta.
@Sjouwerman: Ein Schwert aus der späten Edo-Zeit ist auch mehr als 100 Jahre alt. Um ein solches handelt es sich.
Kitsune
Es gibt schon seit geraumer Zeit einige zuverlässige Transportunternehmen. Versendet das Katana als Warensendung, schliesst eine hohe Versicherung ab und tarnt es dabei als "historisches Kunstobjekt", dass einem Käufer in den ADL übergeben wird. Solange die Sendung zolltechnisch plausibel erscheint, wird sich niemand daran stören... Es sei denn das Katana strahlt eine bestimmte Aura aus, dann wird es erheblich komplizierter... und erheblich teurer...
Es hätte aber den Vorteil, dass man sich bei der Einreise jegliche Scherereien erspart und sich die "Warensendung" bequem ins nächste Hotel liefern lassen kann.
Freigeist Freigeist sein heißt keineswegs "unmoralisch sein", sondern lediglich "im Denken jenseits der moralischen Verzerrung seiend"...
Klingenwaffen sind nicht so meine stärke, aber bei Pistolen weiß ich: ne über hundert jahre alte waffe (egal wie alt) lässt sich heutzutage kaum noch verwenden...
Warum willst du es dann mitschleppen? Sone Art Glücksbringer?
Pale
Konnichi-wa, Pale-san.
Manchmal ist es besser einen Gegenstand mitzunehmen, als ihn jemandem zu überlassen, der seiner nicht würdig ist.
Außerdem heißt es, dass Gegenstände, die 100 Jahre alt sind eine Seele haben. Würdet ihr einen Kameraden jemandem Überlassen, dem ihr nicht voll und ganz vertraut, Pale-san?
Kitsune
Ich glaube du bringst da was durcheinander... 1. Haben auch neue Waffe eine Seele (wenn auch eine programmierte) 2. Kann man ein Schwert (Seele hin, Seele her) an einem sicheren Ort verstecken. (Bankschließfach etc) Den Kameraden kann ich da allein schon deswegen nicht deponieren, weil er das nicht überleben würde.
Aber sei es wie es sei (sagt man das so im Deutschen?)
wenn du das Ding unbedingt mitschleppen willst (egal wie funktional es noch ist) dann tu das und nehme einen der oberen Vorschläge. Klingt alles nach Erfolg
Pale