Bundesverfassungsgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Weiterhin kümmert sich das BVerfG auch darum, verfassungsfeindliche Organisationen zu verbieten. So wurde {{Shx|2078}} die [[Volksdeutsche Reinheitspartei]] verboten und vor kurzem folgte dem auch die [[Panislamische Union]] - letztere dürfte sich aber wenig darum scheren {{Ref|1}}.
 
Weiterhin kümmert sich das BVerfG auch darum, verfassungsfeindliche Organisationen zu verbieten. So wurde {{Shx|2078}} die [[Volksdeutsche Reinheitspartei]] verboten und vor kurzem folgte dem auch die [[Panislamische Union]] - letztere dürfte sich aber wenig darum scheren {{Ref|1}}.
  
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Seit der Reform von2078]] besteht das BVerfG aus drei Senaten mit jeweils acht Richtern.<ref name="SHB3 104"/>
 
Seit der Reform von2078]] besteht das BVerfG aus drei Senaten mit jeweils acht Richtern.<ref name="SHB3 104"/>

Version vom 2. Oktober 2022, 08:21 Uhr

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| Bundesverfassungsgericht
Überblick (Stand:2073)[1]
Sitz: Sonderverwaltungszone Karlsruhe, Allianz Deutscher Länder
Typ: Gerichtshof
Führung: Prof. Dr. Miriam Schade

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist das oberste Gericht der Allianz Deutscher Länder.

Aufgaben

Das Bundesverfassungsgericht hat eine ganze Reihe von Aufgaben. Eine der wichtigsten Aufgaben ist es, Verfassungsbeschwerden nachzugehen und Streitfragen zwischen Staat und Konzernen zu klären. Auch legitimiert es zusammen mit der Deutschen Treuhand den exterritorialen Status von Konzernen [1].

Jedes Jahr am 1. Juli gibt das BVerfG bekannt, wie viele Sitze ein Land im Bundesrat zugewiesen bekommt. Die Menge wird durch ein komplexes Verfahren festgelegt, die sich nach der Bevölkerungszahl (inklusive Konzernbürger), dem allgemeinen Steueraufkommen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit richtet. Vereinfacht kann man sagen: Die Reichen werden belohnt, die Armen werden bestraft [2]. Weiterhin akkreditiert das Bundesverfassungsgericht auch die Beisitzer für den Bundesrat [1].

Weiterhin kümmert sich das BVerfG auch darum, verfassungsfeindliche Organisationen zu verbieten. So wurde 2078 die Volksdeutsche Reinheitspartei verboten und vor kurzem folgte dem auch die Panislamische Union - letztere dürfte sich aber wenig darum scheren [1].

Organisation

Seit der Reform von2078]] besteht das BVerfG aus drei Senaten mit jeweils acht Richtern.<ref name="SHB3 104"/>

  • Der Erste Senat beschäftigt sich mit der Durchführung von Normenkontrollen, sprich die Prüfung, ob die Gesetze der ADL- oder NEEC-Verfassung und den Grundrechten entsprechen.<ref name="SHB3 104"/>
  • Der Zweite S [[enat ist für die Entscheidung bei Streitigkeiten zwischen Allianz und Ländern zuständig.<ref name="SHB3 104"/>
  • Der Dritte Senat hat die Aufgabe, sich um Streitigkeiten zwischen Staat und Konzernen zu kümmern, sollte der Verfassungskern oder die Suveränität der ADL im Zusammenhang mit den Passauer Verträgen oder den Business Recognition Accords betroffen sein. Dabei geht es meist um die Exterritorialität.<ref name="SHB3 104"/>

Leitung

Das Bundesverfassungsgericht wird von einem Präsidenten geleitet, dessen Posten vom Bundespräsidenten bestätigt werden muss. Aktuelle Präsidentin des Verfassungsgerichtes ist Prof. Dr. Miriam Schade, eine unparteiische und moralisch integere Person. Gerüchte sagen ihr eine Magische Begabung und Verbindungen zu den Freimaurern in Karlsruhe nach.<ref name="MSHFS 150"/> Dr. Schades Amtszeit wird 2084 enden.<ref name="SHB3 104"/>

Amtierender Vizepräsident ist Horst Gebauer, der als Ork der erste und auch so ziemlich einzige metamenschliche Verfassungsrichter ist.<ref name="SHB3 104"/>


Das Bundesverfassungsgericht wird von einem Präsidenten geleitet, dessen Posten vom Bundespräsidenten bestätigt werden muss [1].


Quellen

Dieser Artikel basiert in seiner aktuellen Form weitgehend auf dem gleichnamigen Artikel in der Shadowhelix, wo er - wie hier - unter GNUFDL steht. Autorenliste siehe hier. Dortige Hauptautor ist Benutzer "Index".

Primärquellen zu diesem Thema in der Welt von Shadowrun sind:
Quellenbücher:

Quellendetails:


^[1] - Machtspiele - Handbuch für Spione S.150
^[2] - Machtspiele - Handbuch für Spione S.148

Weblinks