Passauer Verträge

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Die Passauer Verträge (engl. Treaty of Passau) sind ein Anfang des 21. Jahrhunderts beschlossenes Vertragswerk, das die Exterritorialität der Konzerne innerhalb Deutschlands regelt. Sie sind eines der politischen Vermächtnisse des deutschen Militärrates unter Horst Stöckter, der die damalige Bundesrepublik Deutschland zwischen 2008 und 2014 regierte.

Geschichte[Bearbeiten]

Die "Passauer Verträge" wurden am 23.11.2011 in der Stadt Passau unterschrieben, nach der sie benannt sind.

Inhalt[Bearbeiten]

Im Gegensatz zu den später beschlossenen Business Recognition Accords, bei denen der Konzerngerichtshof Konzernen, die sich hierfür qualifizieren, Double-A-Status zuspricht, und ihnen die damit verbundenen Sonderrechte gewährt, sahen die Passauer Verträge die Beantragung der Exterritiorialität durch einzelne Konzerne und deren Gewährung nach Prüfung des Antrags durch die Bundesregierung vor. - Somit konnten gemäß der Passauer Verträge auch A-Konzerne innerhalb der Bundesrepublik (und in der Folge auch in der Allianz Deutscher Länder) exterritorialen Status erlangen.

In den frühen 2070ern bemühen sich mehrere deutsche A-Konzerne, zu denen unter anderem der BuMoNA und die Ruhrmetall AG gehören, "exterritorialen Status gemäß der Passauer Verträge" zu erlangen, wobei die Allianzregierung in Hannover allerdings zögert, da sie mit dem Rückgriff auf diese alte Praxis keine neuen Präzidenzfälle schaffen will.


Quellen[Bearbeiten]

Dieser Artikel basiert ursächlich auf dem Artikel Passauer Verträge in der Shadowhelix, wo er unter GNUFDL steht. Eine Liste der Autoren findet sich hier.

Primärquellen zu den Passauer Verträgen sind:

Weblinks[Bearbeiten]