Japanische Polizei: Unterschied zwischen den Versionen
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; Polizeichef (Polizeidirektor) : Höchster Dienstgrad, abteilungsübergreifend | ; Polizeichef (Polizeidirektor) : Höchster Dienstgrad, abteilungsübergreifend | ||
− | ; Commissioner (Polizei- Kriminalhauptrat) : Höchster Dienstgrad in einer | + | ; Commissioner (Polizei- Kriminalhauptrat) : Höchster Dienstgrad in einer Aufgabenbehörde |
; Assistant Commissioner (Polizei- Kriminaloberrat) : Stellvertretender Leiter der Polizeibehörde, Polizeipräsident, stellvertretende Polizeichef in der Provinz, Polizeichef von großen Einkaufsstraßen, der Nationalen Polizeiakademie und der Abteilung für Aktentilgung | ; Assistant Commissioner (Polizei- Kriminaloberrat) : Stellvertretender Leiter der Polizeibehörde, Polizeipräsident, stellvertretende Polizeichef in der Provinz, Polizeichef von großen Einkaufsstraßen, der Nationalen Polizeiakademie und der Abteilung für Aktentilgung | ||
; Commander (Polizei- Kriminalrat) : Leiter der kleineren Direktionen | ; Commander (Polizei- Kriminalrat) : Leiter der kleineren Direktionen | ||
; Chief Superintendent (Polizei- Kriminalhauptkommissar) : Leitender Mitarbeiter der Direktion | ; Chief Superintendent (Polizei- Kriminalhauptkommissar) : Leitender Mitarbeiter der Direktion | ||
; Superintendent (Polizei- Kriminaloberkommissar) : Aufgabenverteilung, Berater der Polizeidirektion, Polizeichef von Polizeiabschnitten, stellvertretender Vize-Chief, Ermittler der Staatsanwaltschaft und Kommunalverwaltung | ; Superintendent (Polizei- Kriminaloberkommissar) : Aufgabenverteilung, Berater der Polizeidirektion, Polizeichef von Polizeiabschnitten, stellvertretender Vize-Chief, Ermittler der Staatsanwaltschaft und Kommunalverwaltung | ||
− | ; Inspector (Polizei- Kriminalkommissar) : Abschnitts- | + | ; Inspector (Polizei- Kriminalkommissar) : Abteilungs-, Abschnitts-, Revierleiter oder Leiter der Polizeizentrale, stellvertretender Direktor |
; Lieutenant (Polizei- Kriminalhauptmeister): Leitender Mitarbeiter eines Polizeireviers | ; Lieutenant (Polizei- Kriminalhauptmeister): Leitender Mitarbeiter eines Polizeireviers | ||
; Sergeant (Polizei- Kriminalobermeister) : Gruppenleiter oder Einzeldienst mit Führungsaufgaben | ; Sergeant (Polizei- Kriminalobermeister) : Gruppenleiter oder Einzeldienst mit Führungsaufgaben |
Version vom 4. April 2010, 15:56 Uhr
Die Japanische Polizei ist eine unpolitische Organisation unter der Aufsicht einer unabhängigen Behörde, der Nationalen Polizeibehörde, die frei von direkter Regierungskontrolle ist. Die Polizei wird durch eine unabhängige Justiz kontrolliert. Die Polizei genießt in Japan allgemein Respekt und kann in ihrer Arbeit auf beträchtlichen Rückhalt in der Bevölkerung zählen.
Ämter
- Polizeichef (Polizeidirektor)
- Höchster Dienstgrad, abteilungsübergreifend
- Commissioner (Polizei- Kriminalhauptrat)
- Höchster Dienstgrad in einer Aufgabenbehörde
- Assistant Commissioner (Polizei- Kriminaloberrat)
- Stellvertretender Leiter der Polizeibehörde, Polizeipräsident, stellvertretende Polizeichef in der Provinz, Polizeichef von großen Einkaufsstraßen, der Nationalen Polizeiakademie und der Abteilung für Aktentilgung
- Commander (Polizei- Kriminalrat)
- Leiter der kleineren Direktionen
- Chief Superintendent (Polizei- Kriminalhauptkommissar)
- Leitender Mitarbeiter der Direktion
- Superintendent (Polizei- Kriminaloberkommissar)
- Aufgabenverteilung, Berater der Polizeidirektion, Polizeichef von Polizeiabschnitten, stellvertretender Vize-Chief, Ermittler der Staatsanwaltschaft und Kommunalverwaltung
- Inspector (Polizei- Kriminalkommissar)
- Abteilungs-, Abschnitts-, Revierleiter oder Leiter der Polizeizentrale, stellvertretender Direktor
- Lieutenant (Polizei- Kriminalhauptmeister)
- Leitender Mitarbeiter eines Polizeireviers
- Sergeant (Polizei- Kriminalobermeister)
- Gruppenleiter oder Einzeldienst mit Führungsaufgaben
- Chief Constable (Polizei- Kriminalobermeister)
- Einzeldienst, selten mit Führungsaufgaben
- Constable (Polizei- Kriminalmeister)
- wenig oder keine Vollzugsrechte, muß sich bis auf Ausnahmen an das Zivilrecht halten