Waffenrecht in den ADL (SWR): Unterschied zwischen den Versionen
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Wenn das Katana 100 Jahre alt ist, kannst du versuchen es als einen Gegenstand mit kultur-geschichtlichen Wert einführen, dafür braucht du vielleicht ein Gutachten von einem Fachmann. Aber dann sollte es auch kein Problem sein. | Wenn das Katana 100 Jahre alt ist, kannst du versuchen es als einen Gegenstand mit kultur-geschichtlichen Wert einführen, dafür braucht du vielleicht ein Gutachten von einem Fachmann. Aber dann sollte es auch kein Problem sein. | ||
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{{Shadowtalk|Ich bezweifele, dass Du Dein Katana mit der Argumentation "kulturgeschichtlich wertvoll" durch den Zoll bekommst. Wenn es "mehr als 100 Jahre" alt ist, handelt es sich wohl um ein Shin-Gunto, ein Armeeschwert, wie es im Weltkrieg (dem zweiten, glaube ich) in Massen als Seitenwaffe für Offiziere hergestellt wurde. Diese Schwerter haben ein derart geringe Qualität (weswegen auch der kulturgeschichtliche Wert nicht gegebenen sein dürfte), dass sich viele Offiziere das Recht ausbaten, antike (<nowiki>=</nowiki>sehr gute) Klingen einsetzen zu dürfen. | {{Shadowtalk|Ich bezweifele, dass Du Dein Katana mit der Argumentation "kulturgeschichtlich wertvoll" durch den Zoll bekommst. Wenn es "mehr als 100 Jahre" alt ist, handelt es sich wohl um ein Shin-Gunto, ein Armeeschwert, wie es im Weltkrieg (dem zweiten, glaube ich) in Massen als Seitenwaffe für Offiziere hergestellt wurde. Diese Schwerter haben ein derart geringe Qualität (weswegen auch der kulturgeschichtliche Wert nicht gegebenen sein dürfte), dass sich viele Offiziere das Recht ausbaten, antike (<nowiki>=</nowiki>sehr gute) Klingen einsetzen zu dürfen. |
Aktuelle Version vom 25. März 2018, 03:02 Uhr
Dieser Thread wurde am 28. 11. 2070 um 00:19 von der Nutzerin Kitsune erstellt, wobei es ursprünglich um das titelgebende "Waffenrecht in der ADL" und die Möglichkeit des legalen Mitbringens eines historischen Katanas und eines Bogens als persönliches Reisegepäck ging.
Thread-Transkript[Bearbeiten]
Ich wollte demnächst die ADL besuchen, nun stehe ich vor den Problem: Darf ich meinen Ichimokuren, ein mehr als 100 jahre altes Katana, legal einführen?
Wie sieht es mit meinem Kyodobogen aus?Kitsune
Wenn das Katana 100 Jahre alt ist, kannst du versuchen es als einen Gegenstand mit kultur-geschichtlichen Wert einführen, dafür braucht du vielleicht ein Gutachten von einem Fachmann. Aber dann sollte es auch kein Problem sein.
Erwähne am besten nur nie das Wort "Waffe" in Gegenwart des Zolls...Case
Von daher kann es Dir passieren, das ein entsprechendes (gefälschtes) Gutachten beim deutschen Zoll nicht die Bytes wert ist, um es zu speichern. Die Jungs vom deutschen Zoll haben nämlich verdammt viel Ahnung in diesem Bereich.
Ich weiß, für Traditionalisten ist das jetzt hart, aber vielleicht wäre es besser, Deinen Ichimokuren entweder gegen ein modernes, hochwertiges Katana zu ersetzen und dann als Sportgerät zu deklarieren oder ganz drauf zu verzichten und Dich hier in der ADL nach passendem Ersatz umzusehen. Denn mit der WWII-Qualität eines Guntos kommt jedes moderne Schwert locker mit. Um hier mal den obligatorischen Commercial einzustreuen: "Ich könnte Dir da, wenn Du im Raum Hamburg bist, weiterhelfen."Sjouwerman
Enrico Ordnung und Fortschritt - Ein Fall für die Geschichtsbücher.
Und in dem Fall konfiszieren sie nicht nur das Schwert (was sie andernfalls nur verwahren würden) sondern würgen dir auch noch einen wegen Urkundenfälschung rein.
Deutsche Zöllner zu bestechen ist übrigens ein verdammt teures Hobby. Da die immer in Rudeln auftauchen und da immer irgendeiner extrem integer (=teuer) ist, wollen die anderen natürlich auch ihr Stück vom Kuchen haben.Sjouwerman
Enrico Ordnung und Fortschritt - Ein Fall für die Geschichtsbücher.
Snake Y la serpienta era mas rapida otra vez.
Wie ich sehe habt ihr mir einige interessante Informationen zukommen lassen. Arigatou-gozaimasta.
@Sjouwerman: Ein Schwert aus der späten Edo-Zeit ist auch mehr als 100 Jahre alt. Um ein solches handelt es sich.Kitsune
Freigeist Freigeist sein heißt keineswegs "unmoralisch sein", sondern lediglich "im Denken jenseits der moralischen Verzerrung seiend"...
Pale
Manchmal ist es besser einen Gegenstand mitzunehmen, als ihn jemandem zu überlassen, der seiner nicht würdig ist.
Außerdem heißt es, dass Gegenstände, die 100 Jahre alt sind eine Seele haben. Würdet ihr einen Kameraden jemandem Überlassen, dem ihr nicht voll und ganz vertraut, Pale-san?Kitsune
Aber sei es wie es sei (sagt man das so im Deutschen?)
wenn du das Ding unbedingt mitschleppen willst (egal wie funktional es noch ist) dann tu das und nehme einen der oberen Vorschläge. Klingt alles nach ErfolgPale