Jonah von Delft: Unterschied zwischen den Versionen

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Der studierter Jurist und Theologe - Doktor der Rechtswissenschaft 2047 an der [[Universität Paderborn]], Doktor der Theologie 2043 an der [[Westphälische Wilhelmsuniversität Münster|Westphälischen Wilhelmsuniversität Münster]] - vertritt als namhafter Kirchenrechtler die Interessen Westphalens, seiner Institutionen und ganz allgemein der [[Deutsch-Katholische Kirche|Deutsch-Katholischen Kirche]] gegenüber [[Konzerne]]n, der [[Allianz Deutscher Länder]] und der [[Neue Europäische Wirtschaftsgemeinschaft|Neuen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft]]. Ebenso tritt er auch bei Auseinandersetzungen zwischen Mitgliedern des Westphälischen Landwirtschaftsverbands untereinander, mit dem Verband oder mit der kirchlichen Obrigkeit auf, wobei er hier eher als Schlichter und Mediator in Erscheinung tritt, als als Anwalt, der eine Partei vor Gericht vertritt. Bei Auseinandersetzungen zwischen mit der DKK mehr oder minder eng verflochtenen oder in Kirchenbesitz befindlichen Unternehmen und ([[Exterritorialität|exterritorialen]]) Großkonzernen gibt er sich tendenziell als Hardliner. Dann ist von seinen Qualitäten als Mediator wenig zu bemerken, wenn er etwa öffentlich dem [[KGH]] die Zuständigkeit für Patent- oder Urheberrechtsklagen gegen Westphälische Unternehmen - etwa den [[Westphälischer Rundfunk|Westphälischen Rundfunk]] - pauschal und kategorisch abspricht, da er ein überzeugter Anhänger des Primats des Kirchenrechts gegenüber internationalem Konzernrecht (oder dem Allianzgesetz) ist. - Wie man sich denken kann macht er sich damit in [[Megakonzern]]kreisen wie auch in [[Hannover]] nicht unbedingt viele Freunde, während von Kardinalbischof [[Domenicus von Rethagen]] bekannt ist, dass er von Delfts Rat in juristischen Fragen schätzt.  
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Der studierter Jurist und Theologe - Doktor der Rechtswissenschaft 2047 an der [[Universität Paderborn]], Doktor der Theologie 2043 an der [[Westphälische Wilhelmsuniversität Münster|Westphälischen Wilhelmsuniversität Münster]] - vertritt als namhafter Kirchenrechtler die Interessen Westphalens, seiner Institutionen und ganz allgemein der [[Deutsch-Katholische Kirche|Deutsch-Katholischen Kirche]] gegenüber [[Konzerne]]n, der [[Allianz Deutscher Länder]] und der [[Neue Europäische Wirtschaftsgemeinschaft|Neuen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft]]. Ebenso tritt er auch bei Auseinandersetzungen zwischen Mitgliedern des Westphälischen Landwirtschaftsverbands untereinander, mit dem Verband oder mit der kirchlichen Obrigkeit auf, wobei er hier eher als Schlichter und Mediator in Erscheinung tritt, als als Anwalt, der eine Partei vor Gericht vertritt. Bei Auseinandersetzungen zwischen mit der DKK mehr oder minder eng verflochtenen oder in Kirchenbesitz befindlichen Unternehmen und ([[Exterritorialität|exterritorialen]]) Großkonzernen gibt er sich tendenziell als Hardliner. Dann ist von seinen Qualitäten als Mediator wenig zu bemerken, wenn er etwa öffentlich dem [[KGH]] die Zuständigkeit für Patent- oder Urheberrechtsklagen gegen Westphälische Unternehmen - etwa den [[Westphälischer Rundfunk|Westphälischen Rundfunk]] - pauschal und kategorisch abspricht, da er ein überzeugter Anhänger des Primats des Kirchenrechts gegenüber internationalem Konzernrecht (oder dem Allianzgesetz) ist. - Wie man sich denken kann macht er sich damit in [[Megakonzern]]kreisen wie auch in [[Hannover]] nicht unbedingt viele Freunde, während von Kardinalbischof [[Markus Domenikus von Rethagen]] bekannt ist, dass er von Delfts Rat in juristischen Fragen schätzt.
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Von Delft ist neben seiner Tätigkeit als Kirchenjurist Anteilseigner der Brauerei, die das beliebte St. Georgs Pils braut, und gehört - wie der verstorbene Landesherr [[Bernhard Freiherr von Heeremann]] - als westphälischer Großgrundbesitzer, dem persönlich mehrere hundert Hektar Gersten- und Weizenfelder gehören - dem [[Herrentag]] an.  
  
 
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Version vom 20. April 2021, 21:13 Uhr

 
 Inoffiziell 


Jonah von Delft ist ein Kirchenrechtler aus Westphalen, der die Interessen des Frei- und Kirchenstaates wie auch generell der DKK bei juristischen Auseinandersetzungen vertritt.

Tätigkeit

Der studierter Jurist und Theologe - Doktor der Rechtswissenschaft 2047 an der Universität Paderborn, Doktor der Theologie 2043 an der Westphälischen Wilhelmsuniversität Münster - vertritt als namhafter Kirchenrechtler die Interessen Westphalens, seiner Institutionen und ganz allgemein der Deutsch-Katholischen Kirche gegenüber Konzernen, der Allianz Deutscher Länder und der Neuen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Ebenso tritt er auch bei Auseinandersetzungen zwischen Mitgliedern des Westphälischen Landwirtschaftsverbands untereinander, mit dem Verband oder mit der kirchlichen Obrigkeit auf, wobei er hier eher als Schlichter und Mediator in Erscheinung tritt, als als Anwalt, der eine Partei vor Gericht vertritt. Bei Auseinandersetzungen zwischen mit der DKK mehr oder minder eng verflochtenen oder in Kirchenbesitz befindlichen Unternehmen und (exterritorialen) Großkonzernen gibt er sich tendenziell als Hardliner. Dann ist von seinen Qualitäten als Mediator wenig zu bemerken, wenn er etwa öffentlich dem KGH die Zuständigkeit für Patent- oder Urheberrechtsklagen gegen Westphälische Unternehmen - etwa den Westphälischen Rundfunk - pauschal und kategorisch abspricht, da er ein überzeugter Anhänger des Primats des Kirchenrechts gegenüber internationalem Konzernrecht (oder dem Allianzgesetz) ist. - Wie man sich denken kann macht er sich damit in Megakonzernkreisen wie auch in Hannover nicht unbedingt viele Freunde, während von Kardinalbischof Markus Domenikus von Rethagen bekannt ist, dass er von Delfts Rat in juristischen Fragen schätzt.

Von Delft ist neben seiner Tätigkeit als Kirchenjurist Anteilseigner der Brauerei, die das beliebte St. Georgs Pils braut, und gehört - wie der verstorbene Landesherr Bernhard Freiherr von Heeremann - als westphälischer Großgrundbesitzer, dem persönlich mehrere hundert Hektar Gersten- und Weizenfelder gehören - dem Herrentag an.