Dikote™
Dikote™ ist ein Diamantfilm, mit dem feste Oberflächen - beispielsweise Klingen von Waffen, aber auch beliebige andere Oberflächen, die die für den Prozess nötige Hitze aushalten - beschichtet werden können.
Das Verfahren der Dikote™-Beschichtung wurde von dem azanischen Bergbaukonglomerat DeBeers Omnitech entwickelt und patentiert.
Inhaltsverzeichnis
Herstellung
Die Dikote-Erzeugung erfordert einen aufwändigen Herstellungprozess. Bei dem Verfahren wird Methangas mit Wasserstoff vermischt, um ein Plasma zu erzeugen, wenn es Mikrowellenstrahlung ausgesetzt wird. Dieses Plasma fließt dann über das zu beschichtende Objekt und bringt den Diamantfilm auf, wenn die Gase die Oberfläche kühlen. In Folge der extremen Temperaturen, die beim Prozess der Dikotebeschichtung erforderlich sind, überstehen nur Keramikmaterialien, bestimmte Metalle und einzelne Kunststoffe die Prozedur. Der Prozess ist sehr zeit- und arbeitsaufwendig, und dem entsprechend teuer. Die Preise liegen - im Durchschnitt - bei 1.000¥ pro 100 Quadratzentimeter.
Anwendung
Industrielle Anwendungen umfassen glatte, nahezu reibungsfreie Oberflächen, verbesserte strukturelle Integrität von Werkstoffen usw, und kommen etwa bei Bohrköpfen oder Halbleitern zur Anwendung. In den Schatten interessiert man sich allerdings mehr dafür, daß eine Dikote™ beschichtete Panzerung einen deutlich verbesserten Schutz bietet, und Klingen von Waffen, die mit Dikote beschichtet wurden, durch Hindernisse wie z. B. Panzerkleidung dringen, wie ein heißes Messer durch Butter. Den Anwendungsmöglichkeiten für Dikote™ setzen praktisch nur die Phantasie und der Geldbeutel des Auftraggebers Grenzen, und so sollen skrupellose Konzernforscher tatsächlich sogar schon Zahnimplantate vercyberter Wachcritter wie etwa Gabrielshunde mit Dikotebeschichtung versehen haben.
Rechtliche Einstufung
Über die rechtliche Einstufung von Dikote™ beschichteten Klingen enthalten die Waffengesetze vielerorts keine eindeutigen Angaben, auch wenn Richter, die sich mit der Materie auskennen, bei Verwendung einer solchen Waffe den "Tötungsvorsatz" als gegeben ansehen, und dem entsprechend härtere Strafen verhängen und das "Notwehr"-Argument erst gar nicht gelten lassen...
Judge Klatt
X-Star - Law, Order & Bussiness
Einige Staaten, die das öffentliche Tragen "traditioneller Blankwaffen" ausdrücklich gestatten - etwa die Elfennationen - verbieten explizit neumodische "Verbesserungen" wie Mono- und Vibroklingen oder eben Dikote™beschichtung. Gleichfalls stellt die Verwendung von Dikote™ beschichteten Nahkampfwaffen beim Urban Brawl ein Foul dar, das mit «Kill Penality» geahndet wird und zudem ggf. strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
WarChild - Vorwärts, Barons!
Widukind - ich schicke Ihnen meinen Sekundanten!
Quellen
Dieser Artikel basiert in seiner aktuellen Version auf dem Artikel Dikote in der Shadowhelix, wo er unter GNUFDL steht. Eine Liste der Autoren findet sich hier.
Primärquellen zu Dikote™ sind:
- The Grimoire: 15th Edition, 2053
- Shadowtech p.91-92
- Awakenings p.102 / Almanach der Hexerei
- Cyberpirates! p.24 / Cyberpiraten!
- Fields of Fire p.55 / Kreuzfeuer
- Man and Machine / Mensch und Maschine 3.01D, S. 115f
- Loose Alliances p.15 / Feind meines Feindes - Shadowtalk Unnatural
- Pesadillas S. 94ff - Roman von Maike Hallmann
- Dead Man's Party - Kurzgeschichte von Jon Szeto