Barraterie

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Barraterie ist ein Begriff aus dem internationalen Seerecht und bezeichnet den Betrug einer Schiffsmannschaft und ihres Kapitäns zum Schaden von Seeversicherungen und/oder den rechtmäßigen Eigentümern der zu verschiffenden Fracht durch Vortäuschung einer Harvarie oder eines Piratenüberfalls. Auch, um z. B. Waffenschieberei bzw. die Missachtung eines bestehenden Handels- und im speziellen Waffenembargos zu vertuschen, wird gelegentlich auf Barraterie zurückgegriffen. Das Motiv ist in einem solchen Fall, dass der ursprüngliche Eigentümer oder Transporteur der tödlichen Fracht sich so darauf berufen kann, die fragliche Ladung sei ihm gestohlen worden, und nicht er, sondern die - unbekannten - Diebe bzw. Piraten hätten sie illegal verkauft.

Barraterie kam und kommt gelegentlich auch als Folge-Verbrechen bei einer Meuterei vor!

Zu diesem Zweck echte Piraten - und in den Gewässern der Skandinavischen Union auch Wikinger-Gangs - anzuheuern kann erfolgreich von der Beteiligung von Kapitän und Mannschaft (oder sogar Reederei) an betreffendem Verbrechen ablenken, ist aber trotzdem ein Risiko, da die Piraten immer beschließen können, die Beute für sich zu behalten... und sie haben in der Regel die Waffen!

Weblink[Bearbeiten]

Siehe auch Barraterie in der Wikipedia