Karla Leihewasser

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Karla Leihewasser
Geschlecht weiblich
Metatyp unbekannt
Nationalität deutsch
Zugehörigkeit Hamburger Senat
Beruf Justizsenatorin

Prof. Dr. Karla Leihewasser ist Justizsenatorin der Freien und Hansestadt Hamburg.

Biographie[Bearbeiten]

Frau Leihewasser wurde bei der ersten Direktwahl des Hamburger Senats 2069 als parteilose Expertin an die Spitze der Behörde für Justiz gewählt. Sie steht mit ihrem Amt jedoch deutlich im Schatten ihrer Senatskollegin Anneliese Sadowia, die ihres Zeichens Innensenatorin und HanSec-CEO in Personalunion ist, und damit beim Polizeikontrakt der Hansestadt mit dem Privaten Polizeidienstleister Hanse-Security sowohl die Auftraggeber- wie auch die Auftragnehmerseite verkörpert [1].

Ebenso wie Frau Dr. Sadowia erhielt im Übrigen natürlich auch die Justizsenatorin den Abschlussbericht Lillian Steyers - der Leiterin des Sonderkommandos "Zoo" - zum Ergebniss ihrer Untersuchung der erfolgreichen Flucht mehrerer Schwerverbrecher von der Gefängnisinsel Big Willi während des Crash 2.0 in der Nacht vom 9. auf den 10. November 2064 [2].

Shadowtalk Pfeil.png Daran, dass sowohl Brochewski als auch Maksim Krylow, die "Fliege", bis zu dessen Tod ungeachtet der aktuellen, gültigen Fahndungsbefehle in Harburg praktisch ungestört als ranghohe Lideri für Vasili Lobatchevski arbeiten konnten, konnte sie allerdings auch nichts ändern... [2]
Shadowtalk Pfeil.png Snow-WT ...aber rechtskräftig verurteilte Gangster, die ungestört ihren Geschäften nachgehen, sind ja nichts, was wir in Hansecity exklusiv hätten!

Im Dezember 2081 ist sie nach wie vor im Amt, und mahnte angesichts der Klagen ihrer Senatskollegin Sadowia, die im Zusammenhang mit einer fragwürdigen Entscheidung des zuständigen Ermittlungsrichters im Bezug auf mehrere festgenommene Mitglieder der Sekte des Weges der Reinheit von einem "Justizskandal" gesprochen hatte, die Souveränität der Judikative an. Gleichzeitig bestätigte sie aber auch das im Polizeivertrag festgeschriebene Recht der HanSec, Verdächtige auch ohne richterliche Zustimmung bis zu 96 Stunden für Vernehmungen festzuhalten, und äußerte, die Senatskanzlei sei überzeugt, der private Polizeidienstleister werde diesen zeitlichen Rahmen nicht überschreiten [3].


Quellen[Bearbeiten]

Quellendetails:[Bearbeiten]


^[1] - Schattenstädte - Neuauflage S.146
^[2] - Schattenstädte - Neuauflage S.140
^[3] - NovaPuls Zoom - 2081-12-16 "Peinliche Panne"

Weblinks[Bearbeiten]